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Bürgerservice
Wohnungsamt
Wohnungsbindungsbescheinigungen
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Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen will, benötigt eine Berechtigungsbescheinigung nach dem Wohnungsbau- bzw. nach dem Wohnungsbindungsgesetz.
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Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich die erforderlichen Einkommensnachweise sind nach Absprache einzureichen
Bewerbungen zur Anmietung einer Gemeindewohnung
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