Sie sind hier:  Home  Bürgerservice  

Wohnungsamt

Wohnungsbindungsbescheinigungen 

  • Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen will, benötigt eine Berechtigungsbescheinigung nach dem Wohnungsbau- bzw. nach dem Wohnungsbindungsgesetz. 
  • Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich die erforderlichen Einkommensnachweise sind nach Absprache einzureichen 

Bewerbungen zur Anmietung einer Gemeindewohnung 

  • Die formlose Bewerbung ist schriftlich einzureichen. 
  • Die Gründe für die Bewerbung sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind anzugeben.

 

Zusätzliche Informationen anfordern... Zusätzliche Informationen anfordern...

Aktuelles
 

Infoveranstaltung Druckerhöhung

mehr...

mehr... 

Veranstaltungen
 
06.06.2023
Führungen im Kompostwerk
08.06.2023
Pfarrfest
11.06.2023
Dorfflohmarkt Ober-Wöllstadt
 

Zum Seitenanfang Seitenanfang  News-Übersicht News-Übersicht  Datenschutz Datenschutz  Impressum Impressum