Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Wöllstadt wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten
Bundesmeldegesetz-Wohnungsgeberbestätigung
Mit dem Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Mit dieser Regelung sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Seit dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug auszuhändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Anmeldeverpflichtung nachkommen kann.
Ein entsprechendes am Seitenende herunterladen.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt, Telefon: 06034/913116, gerne zur Verfügung.
gez. Adrian Roskoni
Bürgermeister