Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Bürgerservice-Straßenverkehrsbehörde
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Ausnahmegenehmigungen bzw. verkehrsrechtliche Anordnungen bei Maßnahmen die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erfordern.
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Straßensperre (Antrag ist online)
Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen
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Gerüst (Antrag ist online)
Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen
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Container
Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen
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Ausnahmegenehmigungen gemäß Straßenverkehrsordnung für gesundheitlich beeinträchtigte bzw. Schwerbehinderte Personen
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Befreiung von der Gurtanlegepflicht
Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gurt anzulegen oder Personen mit einer Körpergröße die weniger als 1,50 m beträgt können von der Anlegepflicht befreit werden
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Befreiung von der Schutzhelmtragepflichtpflicht
Personen denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist können von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden
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Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich
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Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinden Personen (Merkzeichen Bl) kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich ? der Schwerbehindertenausweis bzw. der Bescheid des Versorgungsamtes sowie ein Lichtbild sind erforderlich
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