Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Sperrmüll
Der Sperrmüll ist bei der Gemeinde schriftlich oder per Online-Formular anzumelden. Terminvergabe nach Anfrage.
Hinweis:
Die Gebühr für die Abholung von Sperrmüll am Grundstück beträgt 75,00 € bis zu einem Volumen von 3 Kubikmeter. Sperrmüll aus privaten Haushaltungen werden nur nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung einer Kaution abgefahren. Überschreitet die bereitgestellte Menge des Sperrmülls die angemeldete Menge oder kann der Sperrmüll aufgrund seiner Einzelgröße oder seines Gewichts nicht verladen werden oder ist dessen Transport aus anderen Gründen nicht durchführbar oder unzumutbar, so ist die Gemeinde berechtigt, die Mitnahme zu verweigern. Die Einzelstücke sollten nicht länger als 2,50 m und schwerer als 35 Kilogramm sein.
Die Termine können Sie bei unserem Steueramt erfragen: steuern@woellstadt.de oder telefonisch unter 06034/9131-30.
Zur Beachtung
Zum Sperrmüll gehören nur Gegenstände aus dem Haushalt, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit nicht in den Restmüllbehälter eingegeben werden können. Bei der Sperrmüllabfuhr werden insbesondere nicht mitgenommen:
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Hausmüll (ob in Säcken oder Kisten)
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Bauschutt (z.B. Steine, Erde, Türen, Fenster, Sanitärgegenstände, u. a.)
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Sondermüll (z.B. Farben, Lacke, Batterien, Autoreifen, u. a.)
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Gartenabfälle, Gewerbeabfälle, Wertstoffe (z.B. Altpapier, Kleider, Glas, Dosen, u. a.), Renovierungsabfälle (z.B. verklebter Teppichboden, Holz- und sonstige Verkleidungen, Bauholz, Dämm- und Isoliermaterial, u. a.)
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Kühl- und Elektrogeräte, Elektronikschrott (Bitte direkt in den Recyclinghöfen abgeben)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Abfallsatzung.