In der Zeit vom 07.07.-15.08.2025 finden die Ferienspiele der Gemeinde Wöllstadt statt. Hierfür werden noch Helfer gesucht...
Wöllstadt in der Wetterau-1. Änderung der Wasserversorgungssatzung
1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wöllstadt
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl S. 573), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt in der Sitzung am 25.11.2020 folgende 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Wöllstadt beschlossen:
Artikel 1
§ 23 wird um folgenden Absatz (4) ergänzt:
§ 23 Benutzungsgebühren
(4) Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 23 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Wöllstadt für den jeweiligen Ablesezeitraum eine Gebühr wie folgt:
Der Gebührensatz beträgt pro Kubikmeter 1,38 Euro. Dieser enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Wöllstadt, den 25.11.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Roskoni
Bürgermeister
-Siegel-