Satzungen-Benutzerordnung der Wöllstädter Lesekiste
1. Allgemeines
Jede/r BenutzerIn ist verpflichtet, andere weder zu stören noch zu belästigen.
Essen und Trinken in den Räumen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Rauchen ist generell verboten.
BenutzerInnen, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzerordnung verstoßen, können von der Benutzung der Mediothek ausgeschlossen werden.
2. Anmeldung
Die BenutzerInnen melden sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises an;
Eltern können auch ihre Kinder anmelden. Kinder können ab 6 Jahren einen Ausweis erhalten.
Mit der Anmeldung erkennen die BenutzerInnen die Benutzerordnung an.
Nach der Anmeldung wird der Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist, ausgehändigt -ausgenommen sind SchülerInnen der Fritz-Erler-Schule.
Die Kosten für die Erstanmeldung betragen 5,00 €. Für Kinder ist die Erstanmeldung kostenlos.
3. Ausleihe
Die Ausleihe ist kostenlos, bei jeder Ausleihe ist der Benutzerausweis vorzulegen.
Die Leihfrist beträgt für Spiele, CDs, CD-ROMs und DVDs 2 Wochen, für alle anderen Medien 4 Wochen.
Fällt der Rückgabetermin auf einen Tag, an dem die Lesekiste ausnahmsweise geschlossen ist, verlängert sich die Ausleihdauer um 1 Woche.
Eine Verlängerung der Leihfrist ist möglich, außer bei vorbestellten Medien.
Eine Vorbestellung (Reservierung) ist kostenlos, das gewünschte Exemplar wird 2 Wochen lang zurückgelegt.
Außer für die SchülerInnen der Fritz-Erler-Schule gelten keine Mengenbegrenzungen bei der Ausleihe.
4. Beschädigungen
Die ausgeliehenen und bereitgestellten Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Bei Beschädigungen trägt der Benutzer die Kosten, bei kleineren Beschädigungen, z.B. an DVD-Hüllen 1,00 bis 2,00 €. Bei starken Beschädigungen oder Verlust des geliehenen Exemplars ist der Wiederbeschaffungswert zu zahlen.
5. Rückgabe
Werden die ausgeliehenen Exemplare nicht rechtzeitig zurückgegeben, so fallen für die ersten beiden Wochen je 20 Ct. an, danach erhöhen sich die Verspätungsgebühren auf 1,00 € pro Monat und Exemplar.
Sollte sich die Rückgabe um mehr als 3 Monate verzögern, so fallen Mahngebühren in Höhe von 5,00 € an.
Für die SchülerInnen der Fritz-Erler-Schule gelten andere Rückgaberegeln.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Adrian Roskoni Bürgermeister