Neue Abfallsatzung ab 01.01.2025
Hier können Sie sich die neue Abfallsatzung herunterladen.
Allgemeines:
Man unterscheidet zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung. Die Form richtet sich nach der speziellen gesetzlichen Vorschrift für die entsprechende Erklärung. Die öffentliche Beglaubigung kann nur ein Notar oder der Ortsgerichtsvorsteher vornehmen. Die amtliche Beglaubigung genügt, wenn die Beweiskraft auf Verwaltungszwecke beschränkt ist.
Wir beglaubigen:
Weitere Hinweise:
Um die Beglaubigung vornehmen zu können, müssen Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben.
Kosten:
Beglaubigung je Unterschrift: 7,50 €
© 2002-2025 Gemeinde Wöllstadt in der Wetterau