Pressemitteilung aus dem Bauamt
Bürgerservice-Auskunfts- und Übermittlungssperren
Nach den Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können Meldepflichtige auf Antrag (teilweise mit entsprechender Begründung) folgende Übermittlungssperren für ihre Person im Melderegister speichern lassen:
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Adressbuchverlage
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Alters- und Ehejubiläen
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Totale Auskunftssperre bei Gefahr für Leben und Gesundheit
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Parteien und Wählergruppen
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öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
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Internet
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Direktwerbung/Recht auf informationelle Selbstbestimmung (§ 6 MRRG)
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Bundesamt für Wehrverwaltung