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Kinderreisepass

Für Kinder gibt es keine gesetzliche Ausweispflicht. Ein Kinderreisepass ist aber z.B. bei Reisen ins Ausland notwendig. Kinderreisepässe werden ab Geburt ausgestellt.

Antragsvoraussetzungen:

  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • Aktuelles biometrisches Passbild (->Hinweise)
  • Persönliches Erscheinen des Kindes 
  • bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
  • bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgerechtsregelung/Negativbescheinigung des Jugendamts oder des Familiengerichts vorgelegt werden
  • gültige Ausweise der Eltern
  • alter Kinderausweis

Außerdem gilt:

  • Ausländische Urkunden bitte in übersetzter Form vorlegen

Gültigkeitsdauer:

  • Kinder unter 12 Jahren: 1 Jahr max. bis zum 12. Lebensjahr

Kosten: 13,00 €

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