Bürgerservice-Kinderreisepass
Für Kinder gibt es keine gesetzliche Ausweispflicht. Ein Kinderreisepass ist aber z.B. bei Reisen ins Ausland notwendig. Kinderreisepässe werden ab Geburt ausgestellt.
Antragsvoraussetzungen:
- Vorlage der Geburtsurkunde
- Aktuelles biometrisches Passbild (->Hinweise)
- Persönliches Erscheinen des Kindes
- bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen
- bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgerechtsregelung/Negativbescheinigung des Jugendamts oder des Familiengerichts vorgelegt werden
- gültige Ausweise der Eltern
- alter Kinderausweis
Außerdem gilt:
- Ausländische Urkunden bitte in übersetzter Form vorlegen
Gültigkeitsdauer:
- Kinder unter 12 Jahren: 1 Jahr max. bis zum 12. Lebensjahr
Kosten: 13,00 €