Pressemitteilung aus dem Bauamt
Bürgerservice-Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Allgemeines
Um ein zulassungspflichtiges Gewerbe anmelden zu können, muss der Gewerbetreibende u.a. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Die Auskunft kann von dem Betroffenen bei uns beantragt werden.
Antragsvoraussetzungen
- Persönliches Erscheinen
- Gewerbliche Niederlassung bzw. Wohnsitz in Wöllstadt (sofern noch kein Gewerbebetrieb vorhanden ist)
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Gebühr: 13,00 €
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.