Windelgeld Kinder
Antrag auf Zuschuss lt. Abfallsatzung § 16 Abs. 6 der Gemeinde Wöllstadt.
Die Gemeinde Wöllstadt gewährt Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Personen mit einem nachgewiesenen Bedarf in Form einer ärztlichen Verordnung (Kopie genügt) an Inkontinenzhilfsmitteln einen Zuschuss. Der Zuschuss beläuft sich auf 30,00 € für eine 120 l Restmülltonne und 60,00 € für eine 240 l Restmülltonne pro Jahr und Familie, sofern mindestens 15 Leerungen im Jahr genutzt wurden. Damit soll die finanzielle Belastung für die Beschaffung von Papier oder Stoffwindeln und die Entsorgung bzw. das Waschen von Stoffwindeln reduziert werden. Der Zuschuss wird mit Beginn des Monats der Antragstellung nur für volle Monate berechnet und wird im Frühjahr für das vergangene Jahr ausgezahlt.