Pressemitteilung aus dem Bauamt
Petitionen
Petitionen hier einreichen und alle ansehen
Egal ob es um den Ausbau von Radwegen, Sportanlagen, die Kitagebühren oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung in einer stark befahrenen Straße geht, Bürgerinnen und Bürger können ihre Gemeinde mitgestalten - mittels (Online-)Petitionen:
Richten Sie dafür hier Ihre Idee oder Ihren Vorschlag ganz einfach an die Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Gemeinde. Anschließend wird Ihre Petition auf der Webseite von Wöllstadt veröffentlicht und andere Menschen können Ihre Petitionen sehen und in dem Zeitraum von acht Wochen unterschreiben.
Wenn innerhalb dieses Sammlungszeitraums mindestens 230 Unterschriften eingehen, wird die Petition in einem das Thema betreffenden gemeindlichen Ausschuss behandelt. Das ist nicht nur bürgernah, sondern auch transparent!
Auch wenn die 230 Unterschriften nicht zusammenkommen, war das Engagement nicht umsonst! Bürgermeister Adrian Roskoni wird sich Ihrem Anliegen nach der Frist annehmen und Ihnen antworten - diese Stellungnahme wird neben Ihrer Petition für alle einsehbar veröffentlicht.
Um eine Online-Petition zu starten und zu unterzeichnen, braucht man nur fünf Minuten und eine funktionierende E-Mail-Adresse. An diese schickt die gemeinnützige Petitionsplattform openPetition eine E-Mail mit Bestätigungslink. Bis zu fünf Personen aus einem Haushalt können mit derselben E-Mail-Adresse eine Petition unterschreiben. Damit wird sichergestellt, dass hinter jeder Unterschrift und Petition eine eindeutige Person steht und andererseits werden Menschen ohne Computerkenntnisse nicht von Bürgerbeteiligung ausgeschlossen.
Um sich zu beteiligen, ist jedoch nicht zwingend ein technisches Gerät nötig. Es können auch handschriftliche Unterschriften gesammelt werden. Diese können anschließend zur Online-Petition als Bilddatei hochgeladen werden.
Hier können Sie Ihre Petition starten.
Petitionen sind ein Demokratie-Werkzeug, um der Politik zu zeigen, was Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegt, um sich zu vernetzen und öffentliche Debatten anzustoßen. Sie sind durch das Petitionsrecht in unserem Grundgesetz (Art. 17) verankert.
Gestalten Sie Wöllstadt mit!