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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Allgemeines:
Um ein zulassungspflichtiges Gewerbe anmelden zu können, muss der Gewerbetreibende u.a. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Die Auskunft kann von dem Betroffenen bei uns beantragt werden.

Antragsvoraussetzungen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Gewerbliche Niederlassung bzw. Wohnsitz in Wöllstadt (sofern noch kein Gewerbebetrieb vorhanden ist)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Gebühr: 13,00 €

Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)  Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Hierzu benötigen Sie:

- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

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