Sie sind hier:
Ortsgerichtsvorsteher |
0151 14844943 |
Bürgerbüro |
Öffnungszeiten: Donnerstags von 18:00 - 19:00 Uhr
Ihr Besuch ist jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der u.a. Mobilnummer möglich.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an den Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Horst Schweitzer, Mobil-Nr.: 0151 / 14844943.
Zuständigkeitsbereiche der Ortsgerichte:
Das Ortsgericht erhebt eine Gebühr gemäß Kostenordnung, die vom Geschäftswert des Rechtsgeschäfts unabhängig ist. Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Das Ortsgericht Wöllstadt ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, die Wertschätzungen von Immobilien durchzuführen. Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Wöllstadt, liegen. Hierzu zählen:
Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer / Miteigentümer der Immobilien. Es genügt ein Antrag mit folgendem Formular an das Ortsgericht Wöllstadt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Ortsgericht setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin zur Schätzung des Objektes.
Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für Ortsgerichte erhoben, die abhängig vom Gesamtwert ist. Diese Gebühr ist bei der Aushändigung der Schätzurkunde zu entrichten.