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Bauleitplanung der Gemeinde Wöllstadt, Ortsteil Ober-Wöllstadt, Bebauungsplan OW/13 „Im krummen Gewann“
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt hat in Ihrer Sitzung am 17.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans OW/13 „Im krummen Gewann“ beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Allgemeines Planziel ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung des an die Hanauer Straße angeschlossenen Grundstückes zu schaffen und somit das vorhandene Flächenpotenzial für die Schaffung von Wohnraum und Räumen für die medizinische Versorgung zu nutzen. Errichtet werden soll ein Gebäude mit einer Hausarztpraxis im Erdgeschoss sowie Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen. Geplant ist ein Neubau mit zwei Vollgeschosse sowie Keller- und Staffelgeschoss.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes OW/13 „Im krummen Gewann“ erfolgt im Verfahren nach §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Gemäß §13a Abs. 3, Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 3, Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB und von der Angabe nach §3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Die Anforderungen an das Verfahren nach §13b BauGB sind erfüllt, da im Bebauungsplan eine Grundfläche von unter 10.000 m² festgesetzt wird und aufgrund der geringen Flächengröße davon auszugehen ist, dass bei der Umsetzung des Vorhabens keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde erarbeitet.
Die Öffentlichkeit kann sich im untenstehenden Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Wöllstadt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.
Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung und Anlagen liegt im Zeitraum vom
11.07.2022 bis einschließlich 12.08.2022
im Bauamt der Gemeinde Wöllstadt, Außenstelle Ober-Wöllstadt, Hanauer Straße 22, 61206 Wöllstadt während der üblichen Dienststunden, die wie folgt festgesetzt sind:
Montag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Wöllstadt http://www.woellstadt.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen / Beteiligungen eingesehen werden.
Wöllstadt den 30.06.2022
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt
Gez. Adrian Roskoni, Bürgermeister
Geltungsbereich: Bebauungsplan OW/13 „Im krummen Gewann
genordet, ohne Maßstab