Unanfechtbarkeit und In-Kraft-Treten des Umlegungsplans am Kalkofen
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wöllstadt
Unanfechtbarkeit und In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Baulandumlegungsverfahren: „Am Kalkofen“
Gemarkung: Nieder-Wöllstadt, Flur: 1; 12; 13
Für das Umlegungsgebiet „Am Kalkofen“ ist der Umlegungsplan mit Ablauf des 27.08.2023 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt am Tag nach dieser Bekanntmachung in Kraft.
Damit wird nach § 72 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Nach § 64 Abs.2 BauGB sind die Geldleistungen fällig.
Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Wöllstadt, Rathaus, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt, Zimmer Nr. 3, Erstes OG, von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle der Umlegungsstelle der Gemeinde Wöllstadt, Rathaus, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt, Zimmer Nr. 3, Erstes OG, einzulegen.
Wöllstadt, 07.09.2023
gez.
Adrian Roskoni
Bürgermeister