Richtlinie zur Anreizförderung im Programm Lebendige Zentren
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wöllstadt
Anreizprogramm und Förderrichtlinie kommunale Anreizförderung zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und zur Sanierung und Neugestaltung von Fassaden und Maßnahmen der Entsiegelung und Begrünung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt hat in Ihrer Sitzung am 28.09.2023 das Anreizprogramm mit der „Förderrichtlinie der Gemeinde Wöllstadt zur Gewährung von Zuschüssen aus der Städtebauförderung“ des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ und auf Grundlage der aktuell gültigen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) beschlossen.
Nach Erarbeitung des Gestaltungsleitbildes in 2024/2025 wird der Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Richtlinie zum Anreizprogramm tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Die Richtlinie zum Anreizprogramm wird zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann im Alten Rathaus Ober-Wöllstadt, Hanauer Straße 22, Bauamt 1. OG, während der allgemeinen Dienstzeiten oder online auf der Website der Gemeinde Wöllstadt unter der Rubrik Bauen&Wohnen/Dorfentwicklung/Anreizprogramm eingesehen werden.
Wöllstadt, den 12.07.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt
gez. Markus Schütz, Bürgermeister