Am Donnerstag, den 13.03.2025 um 19:00 Uhr findet die die Vorstandswahl im Flurbereinigungsverfahren im ev. Gemeindehaus statt.
Bürgerservice-Untersuchungsberechtigungsscheine
Allgemeines:
Berufsanfänger, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben sich zu Beginn und am Ende ihres ersten Lehrjahres ärztlich untersuchen zu lassen (Erst- bzw. Nachuntersuchung). Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungs-scheine sind bei uns im Bürgerbüro erhältlich.
Voraussetzungen:
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Persönliches Erscheinen
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Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
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Bescheinigung der Firma über die Fortdauer der Beschäftigung (bei der Nachuntersuchung)
Kosten: gebührenfrei