Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Bürgerservice-Unterschriftenbeglaubigungen
Allgemeines:
Man unterscheidet zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung. Die Form richtet sich nach der speziellen gesetzlichen Vorschrift für die entsprechende Erklärung. Die öffentliche Beglaubigung kann nur ein Notar oder der Ortsgerichtsvorsteher vornehmen. Die amtliche Beglaubigung genügt, wenn die Beweiskraft auf Verwaltungszwecke beschränkt ist.
Wir beglaubigen:
- Unterschriften auf ZVS-Anträgen
- Lebensbescheinigungen
Weitere Hinweise:
Um die Beglaubigung vornehmen zu können, müssen Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben.
Kosten:
Beglaubigung je Unterschrift: 7,50 €