Bekanntmachung Bebauungsplan NW/26 Jugendplatz
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wöllstadt
Nieder-Wöllstadt – Bebauungsplan NW/26 „Jugendplatz“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitigen Beteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wöllstadt hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans NW/26 „Jugendplatz“ gefasst.
Die Planung betrifft einen Teilbereich der Parzelle 43/1, Flur 13, in der Gemarkung Nieder-Wöllstadt, nordwestlich des Brückenbauwerks der Umgehungsstraße zwischen Nieder- und Ober-Wöllstadt. Der Geltungsbereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) hervor.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung zum Bau eines „Jugendplatzes“ im Außenbereich. Für den Jugendplatz gibt es bereits eine Konzeptplanung, die eine Anlage mit vielfältigen Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten vorsieht. Die Fläche wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Jugendplatz festgesetzt.
Obwohl sich die Planung nicht aus den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans ableiten lässt, wird eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans nicht für erforderlich gehalten, da die Größe der überplanten Fläche 5.000 qm deutlich unterschreitet, der Bereich keine besondere Funktion für die landwirtschaftliche Nutzung hat, die Fläche dem Zweck entsprechend angemessen erschlossen ist und der Standort zu dem Nutzungszweck und den sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen passt. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein reguläres zweistufiges Verfahren erforderlich.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung findet im unten genannten Zeitraum statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, werden in der Zeit von
Montag, dem 26.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 27.06.2025
im Internet veröffentlicht.
Außerdem können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Wöllstadt, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt, 1. OG, Zimmer 2 eingesehen werden. Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauamt@woellstadt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen auch telefonisch oder via E-Mail Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Ausdrücklich wird auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Link https://www.woellstadt.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen / Beteiligungen im Verfahren oder der Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen der Planung, hingewiesen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird hier jedermann die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Behandlung unberücksichtigt bleiben können.
Wöllstadt, den 24.05.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt
gez. Markus Schütz, Bürgermeister