Grabnutzung Zehe
Amtliche Bekanntmachung
Da die Nutzungsberechtigte für das Urnenreihengrab des verstorbenen Herrn Baldur Zehe auf dem Friedhof In Ober-Wöllstadt, Abteilung G, Reihe 2, Nr. 6, nicht zu ermitteln ist, wird ihr auf diesem Wege das Nutzungsrecht für die vorgenannte Grabstätte nach Ablauf von 3 Monaten entzogen.
Nachrichtlich wird diese Bekanntmachung auch in den Amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Wöllstadt sowie auf der Internetseite der Gemeinde www.woellstadt.de und im Schaukasten des Friedhofes Ober-Wöllstadt für die Dauer von 3 Monaten veröffentlicht.
61206 Wöllstadt, den 18. Juni 2024
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wöllstadt
- Friedhofsverwaltung -
Paul-Hallmann-Straße 3
61206 Wöllstadt