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  Wöllstadt in der Wetterau
 
 
 
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Kinderreisepass

Für Kinder gibt es keine gesetzliche Ausweispflicht. Ein Kinderreisepass ist aber z.B. bei Reisen ins Ausland notwendig. Kinderreisepässe werden ab Geburt ausgestellt.

Antragsvoraussetzungen:

  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • Neues Passbild (->Hinweise)
  • Persönliches Erscheinen und die Abgabe einer Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des Sorgeberechtigten (Sorgerechtsregelung/Negativbescheinigung des Jugendamts oder des Familiengerichts muss vorgelegt werden)
  • Gültige Ausweise der Eltern
  • alter Kinderausweis

Außerdem gilt:

  • Ausländische Urkunden bitte in übersetzter Form vorlegen

Gültigkeitsdauer:

  • Kinder unter 10 Jahren: 6 Jahre max. bis zum 12. Lebensjahr
  • Kinder über 10 Jahre: bis zum 12. Lebensjahr

Kosten: 13,00 €


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