Ortsgericht für die Gemeinde Wöllstadt
|
Ortsgerichtsvorsteher
Herbert Wildner
|
privat: 06034/2692
|
Außenstelle der Gemeindeverwaltung,
OT Ober Wöllstadt, Hanauer Straße 22
|
Öffnungszeiten: Donnerstags von 18:00 - 19:00 Uhr
Zuständigkeitsbereiche der Ortsgerichte:
-
Beglaubigung von Unterschriften
-
Unterschriftsbeglaubigung der Erteilung von Vollmachten (Einzel-, Spezial- oder Generalvollm.)
-
Beglaubigung der notwendigen Unterschriften bei
-
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB bei Mitteilungen an das Vereinsregister
-
Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen an das Handelsregister
-
Nachlaßsicherung von Amts wegen (sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn Erben nicht vorhanden sind).
-
Beglaubigung der Unterschrift bei Anträgen an das Nachlaßgericht (Ausschlagung einer Erbschaft).
Das Ortsgericht erhebt eine Gebühr gemäß Kostenordnung, die vom Geschäftswert des Rechtsgeschäfts unabhängig ist. Für die Beglaubigung einer Unterschrift wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben.
Das Ortsgericht Wöllstadt ist nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz berechtigt, die Wertschätzungen von Immobilien durchzuführen. Diese müssen im hiesigen Geschäftsbereich, also innerhalb der Gemarkung Wöllstadt, liegen. Hierzu zählen:
-
unbebaute Grundstücke
-
bebaute Grundstücke
-
Eigentumswohnungen
Beantragen kann die Schätzung grundsätzlich jeder Eigentümer / Miteigentümer der Immobilien. Es genügt ein formloser Antrag an das Ortsgericht Wöllstadt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Ortsgericht setzt sich anschließend mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin zur Schätzung des Objektes.
Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für Ortsgerichte erhoben, die abhängig vom Gesamtwert ist. Diese Gebühr ist bei der Aushändigung der Schätzurkunde zu entrichten.
Zusätzliche Informationen anfordern...